Krankenkassen-Zuschüsse

Die Brille ist aus der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen vor einigen Jahren als Regelleistung entfallen. Trotzdem können in besonderen Fällen Zuschüsse von den Krankenkassen gezahlt werden. Das ist bei Kindern der Fall und bei besonders starken Fehlsichtigkeiten. Ob auch Sie von diesen Regelungen profitieren können, klären wir gerne in einem ausführlichen Beratungsgespräch.
Für Privatversicherte ist die Brille je nach Tarif noch mit versichert. Viele private Krankenkassen erkennen inzwischen eine Verordnung durch unsere Augen- optikermeister an, so dass kein Arztbesuch erforderlich ist. Wir beraten Sie gerne. (bms)

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